Elke Fleing, die bei uns seit langem sehr erfolgreich den Online-Workshop Kleine Unternehmen auf Erfolgskurs leitet (das nächste Mal ab August), hat ein neues Buch veröffentlicht. Es bietet all jenen Freiberuflern konkrete Tipps und Hilfestellungen, die zwar ihr eigentliches Geschäft perfekt beherrschen, sich bei der Akquise neuer Kunden sowie beim Kalkulieren und Verhandeln der Aufträge unsicher fühlen:
Bei Amazon ist auch der “Blick ins Buch” möglich.
Und wenn Sie schon mal vorab sehen wollen, wie Elke Fleing querdenkt, dann lesen Sie doch mal den kurzen, aber programmatischen Beitrag: "Mehr Selbstmarketing, weniger Akquise".
Simon Hengel
16.05.12
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Kein "Wow", kein Geld? Von wegen!
Wer einen Auftrag an einen Künstler erteilt, kann hinterher nicht einfach die Bezahlung verweigern, weil das Ergebnis nicht den gewünschten “Wow”-Effekt auslöst.
Mediafon berichtet über den Fall eines Künstlers, dem die Auftraggeberin nicht das volle Honorar für ein Hinterglasbild bezahlen wollte, weil sie damit nicht recht zufrieden war. Das Amtsgericht München gab jedoch dem Künstler recht: Wer ein Kunstwerk bestellt, muss demnach mit dem Risiko leben, etwas zu erhalten, das ihm nicht gefällt. Das ergibt sich aus der künstlerischen Gestaltungsfreiheit, um so mehr, wenn diese wie hier im Vertrag nicht eingeschränkt bzw. keine genauen Vorgaben für das Werk gemacht wurden.
Links:
Übrigens ist ja genau solcher Ärger nicht nur für “Kunst am Bau” typisch, sondern auch für Webdesign-Aufträge. Und hier wie dort kann man sich als Auftraggeber Frust ersparen, wenn man die Auftragsvergabe und die Wahl des Web-Workers gut vorbereitet. Tipps dazu bei akademie.de:
Simon Hengel
14.05.12
in Auch-wissen-mitreden
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Was haben die Filme Pulp Fiction, Memento, Lost Highway, Die üblichen Verdächtigen oder die TV-Serie Lost gemeinsam? – Sie sind nonlinear erzählt, d.h. ihre Erzählstruktur verläuft alles andere als schnurgeradeaus. Vielmehr geht es bei nonlinearen Geschichten gerade darum, mit Rückwärts- und Vorwärtsblenden Aha-Effekte zu beim Zuschauer zu erzeugen.
Wie und warum man so erzählt, welche nonlinearen Filmtypen es gibt, welche Stoffe sich zum nonlinearen Erzählen eignen und wie man das konkret umsetzt, vermittelt Drehbuchautorin Iris Leister in einem Seminar, auf das wir sehr gern hinweisen möchten: "Vorwärts, Rückwärts, Seitwärts". Im Kurs lernen die Teilnehmer durch die Entwicklung eines eigenen Filmstoffes, Möglichkeiten und Strategien des nonlinearen Erzählens aktiv anzuwenden.
Termine: Freitag, 18.5.2012, Freitag, 01.06.2012, Freitag, 15.6.2012, jeweils von 10 bis ca. 18 Uhr.
Weitere Infos unter office@skript-akademie.de, Tel. 0170-754 2221 oder 030-393 58 36 bzw. unter "Vorwärts, Rückwärts, Seitwärts".
Falls Sie wissen möchten, wer diese Seminar leitet, können Sie sich hier ein Bild von Iris Leister machen:
- Drehbuch schreiben für Einsteiger
- Kreativ schreiben: lebendige Figuren entwerfen
- Leser fesseln mit gelungenen Beschreibungen
Florian Hinze
11.05.12
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Ganze Seiten einer Site davon ausschließen, dass der Google-Bot sie in den Index der Suchmaschine aufnimmt, das geht natürlich schon immer – entweder durch einen Eintrag im Header der Seite selbst (<meta name="robots" content="noindex, nofollow">) oder in der robots.txt-Datei im Quellverzeichnis der Site (Disallow: /[Pfad zur auszuschließenden Datei]).
So weit, so bekannt. Den Redakteur beschäftigte aber die Frage, ob man nicht auch nur bestimmte Bereiche einer Seite von der Indizierung ausschließen könnte. Und siehe da, er würde fündig: Hier und hier * stand zu lesen, dass man mit den HTML-Kommentaren <!--googleoff: index--> ... <!--googleon: index> den Google-Bot zum Einlegen einer kurzen “Lesepause” überreden könnte.
Klang gut. Nur: Zu früh gefreut. Martin Kästner, Projektleiter für akademie.de, gab den entscheidenden Hinweis: Das betrifft nur die Indizierung durch eine “Search Appliance” von Google, also eine firmeninterne Suchlösung (Quelle). Auf den “allgemeinen” Google-Bot hat das keine Auswirkung. Für den gilt bei jeder Seite: ganz oder gar nicht.
Fazit: Man kann einzelne Seitenabschnitte nicht aus Google ausschließen.
Übrigens: Wenn Google dann Seiten von Ihnen liefert, die Sie lieber nicht in der Öffentlichkeit verbreitet sehen wollen, dann finden Sie hier eine Anleitung, um das zu ändern: "Google-Abmeldung: Wenn eine Seite bei Google nicht mehr zu finden sein soll"
* Der Fairness halber sollte man anführen, dass bei der Ursprungsquelle (perishablepress.com) die Aussage später korrigiert bzw. durchgestrichen wurde.
Simon Hengel
11.05.12
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Die freie Bürosoftware OpenOffice ist eine feine Sache.
Der Namens- und Rechte-Hickhack nervt aber langsam: Angefangen bei StarOffice
über OpenOffice, OpenOffice.org, Team OpenOffice und den “Fork” LibreOffice heißt die neueste Version, in der man das feine Stück Software haben kann, Apache OpenOffice.
Verstehen muss man das Namensverwirr-Spiel nicht unbedingt. Sie sollten sich bloß nicht wundern, wenn Ihnen die bewährte Office Suite demnächst unter einer neuen Bezeichnung über den Weg läuft. Für Anwender bleibt im Übrigen alles beim Alten: Die jüngste Version 3.4 steht inzwischen für alle gängigen Betriebssysteme kostenlos zum Download bereit. Falls Sie nicht lieber zur Abspaltung LibreOffice greifen.
Welcher man den Vorzug geben sollte? Das ist eine Glaubensfrage. Wir haben jedenfalls Tipps und Anleitungen, die für Libre und OpenOffice funktionieren Und wenn Sie sich gar nicht entscheiden können, bleibt noch Google Docs. :-)
Robert Chromow
10.05.12
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Steuer-Deadline: 31. Mai 2012
Die Frist läuft: Wer verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, sollte dieses bis 31. Mai 2012 tun – sonst drohen Säumniszuschläge.
Wer nicht dazu verpflichtet ist, hat noch vier Jahre Zeit. Aber auch dann empfiehlt es sich, mit der Steuererklärung nicht zu lange zu warten – nicht nur, weil dann vieles in Vergessenheit gerät, Quittungen nicht mehr auffindbar sind etc. – denn eine früh erledigte Steuererklärung kann helfen, Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu sparen.
Bei Arbeitnehmern wird die Einkommensteuer in der Regel direkt vom Lohn abgezogen. Sie können freiwillig einen Einkommensteuererklärung abgeben (“Antragsveranlagung”), müssen das aber nicht. Verpflichtet sind sie dazu u. a. dann, wenn sie Nebeneinkünfte über 410 € hatten, einen Freibetrag auf ihrer Lohnsteuerkarte haben eintragen lassen, Arbeitslosen-, Kranken- oder Kurzarbeitergeld etc. von mehr als 410 bezogen haben, mehrere Arbeitgeber hatten…
Mehr Informationen zur Einkommensteuer finden Sie auf unserer Überblicks-Seite:
Die Einkommensteuererklärung.
Mit dem Finanzamt kann man übrigens auch verhandeln – z. B. wenn’s mit der Steuererklärung nicht rechtzeitig geklappt hat:
Steuer-Streit? Konflikte mit dem Finanzamt entschärfen
Brian E. Janßen
9.05.12
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Martin Mißfeldt ist Experte für “Bilder-SEO” und “Video-SEO”. Da lag es wohl nahe, einmal anhand eines kontrollierten Experiments zu schauen, wie schnell die Google-Bildersuche Bilder in den Index aufnimmt und nach welchen Kriterien sie dann wieder als Suchergebnisse ausgespuckt werden.
Das Fazit des Experiments: Indiziert werden die Bilder sehr rasch. Als Treffer wird in der normalen Bilder-Suche die Grafik geliefert, die dem Vorkommen der gesuchten Begriffe im Quelltext der Seite am nächsten liegt. Und: Mit dem “site:”-Operator von Google kann man keinesfalls verlässlich herausfinden, was Google auf dieser Site tatsächlich schon an Bildern indiziert hat.
Genau steht es hier: "Google Bilder Experiment (Indexierung und Reihenfolge)"
Simon Hengel
7.05.12
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Google Street View
Es gab seit 2010 das Gerücht, die Google-Street-View-Fahrzeuge hätten Daten privater WLANs mitgeschnitten. Bisher hieß es, versehentlich. Jetzt sieht es so aus, als ob das absichtlich geschehen wäre:
Artikel im Handelblatt vom 30.04.12:
Google spionierte WLANs gezielt aus
auf akademie.de:
- Google Maps ganz einfach in die eigene Website einbinden
- Google Maps für Ihre Website
- Google Maps auf der Website – was ist erlaubt, was nicht?
Brian E. Janßen
30.04.12
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Wer bei einem Posting, in dem der eigene Arbeitgeber beleidigt wird, auf “Gefällt mir” klickt, riskiert seinen Job. Das hat das Arbeitsgericht Dessau Roßlau entschieden. Allerdings muss klar sein, dass der Arbeitnehmer den Knopf auch wirklich selbst gedrückt hat – und nicht der Ehemann. Und dann sollte zuerst mal abgemahnt werden. Doch wer beleidigt schon seinen Arbeitgeber … tsss
Kündigung wegen Betätigung des Facebook ‘Gefällt mir’-Buttons
Wir haben uns mehr damit beschäftigt, wie Sie soziale Netzwerke für Ihr Unternehmen sinnvoll nutzen können:
Google+ erfolgreich nutzen
Bei Facebook, Twitter & Co. Kunden finden: Strategieplan für Ihr Social Media Marketing
Und auf unserer Facebook-Seite können Sie ruhig auf “Gefällt mir” drücken!
Brian E. Janßen
30.04.12
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Mit dem “Prämiengutschein” erhalten Erwerbstätige, Arbeitnehmer ebenso wie Selbstständige und Freiberufler, eine finanzielle Förderung ihrer Weiterbildung – bis zu 500 Euro. Leider funktioniert das Ganze nur noch bis Ende November 2011.
Wir erklären, was der Prämiengutschein ist, ob Sie förderberechtigt sind und was Sie tun müssen, um die Unterstützung zu erhalten.
Prämiengutschein: So beteiligen Sie den Staat mit bis zu 500 Euro an Ihren Weiterbildungskosten
Der Prämiengutschein gilt übrigens auch für die Online-Workshops von akademie.de!
Florian Hinze
25.07.11
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