Dass neben vielen anderen Dienstleistern auch und gerade Webdesigner und Shop-Gestalter damit rechnen müssen, im Falle falscher rechtlicher Informationen an Ihre Auftraggeber für die Folgen zu haften, darauf weist ein Artikel bei Computer-Partner.de hin: "Falle für Webdesigner und Shopprogrammierer: Haftung bei illegaler Rechtsberatung". Der Tenor: Rechtsberatung ist erstens für Webentwickler verboten und zweitens haftet man auch noch für die Folgen jeder falschen Auskunft. Deshalb, so der Rat des Verfassers, solle man sich nicht auf die inhaltliche Mitgestaltung einlassen.
In der Praxis ist das wohl kaum durchzuhalten – kann man dem Auftraggeber etwa antworten “Darüber rede ich mit Ihnen nicht!”, wenn der den Entwickler etwa nach Impressumspflichtangaben oder Shop-Informationspflichten fragt? Immerhin sollte man sich aber des Haftungsrisikos bewusst sein.
Worauf der Autor des Beitrags, RA Johannes Richard, übrigens nicht hinweist, ist die Tatsache, dass das ursprünglich von den Nazis gegen aus den Kammern ausgeschlossene jüdische Anwälte verfasste Rechtsberatungsverbot für Nichtanwälte in Deutschland “wohl nicht mehr allzulange Bestand haben dürfte – trotz der Lobbyarbeit der Anwaltskammer. Wenn der 2004 vorgelegte “Gesetzesentwurf; in Kraft treten sollte, stellt sich die Haftungsfrage bei Rechtsauskünften durch Nichtanwälte allerdings trotzdem oder vielmehr erst recht.
Übrigens wankt das Rechtsberatungsmonopol der Anwälte seit einiger Zeit auch schon vor höchsten Gerichten, wie man bei Rainer Langenhan nachlesen kann.
(Danke für die unentgeltiche “Rechts-Beratung” an Monika Steinmetz. und Doris Grasshoff)
Simon Hengel
13.03.06
in Auch-wissen-mitreden
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