Im Law-Blog findet sich eine Muster-Datenschutzerklärung für Webseiten zusammen mit einigen erläuternden Worten. “Teledienste” – und das sind die meisten Websites – müssen ihre Nutzer nämlich über Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten informieren.
(via i-worker”)
Simon Hengel
26.10.05
in Geld-Zeit-Nerven-sparen
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