Bei Steuernetz.de gibt es eine Checkliste mit den wichtigsten Merkmalen, die als Indizien dafür gewertet werden, ob ein GmbH-Geschäftsführer umsatzsteuerlich als Angestellter oder als Unternehmer eingestuft wird. Grundlage ist eine Grundsatzentscheidung des Bundesfinanzgerichtshofs vom März dieses Jahres und das darauf basierende BMF-Schreiben von Ende September.
Simon Hengel
25.10.05
in Auch-wissen-mitreden
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