Aus der neulich schon berichteten Entscheidung der Finanzbehörden in NRW, bei Lohn- bzw. Umsatzsteuervoranmeldungen auch weiterhin Papier zu akzeptieren, folgert die die Verlagsgruppe Praktisches Wissen, dass man unter Berufung auf diesen Erlass bundesweit von der Online-Abgabe abrücken kann.
Simon Hengel
25.04.05
in Auch-wissen-mitreden
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