Die Online-Pflicht für Umsatzsteuer-Voranmeldungen gelte nun doch nicht, steht im Gründerreports-Weblog. Die Finanzämter seien angewiesen, trotz Ende der Schonfrist auch weiterhin die Papierform zu akzeptieren.
Allerdings: Das gilt wohl nur in Nordrhein-Westfalen, wie man bei LexisNexis und Consultant nachlesen kann. Woanders bleibt es bei der Pflicht zur Online-Einreichung. Wir haben in mehreren Artikeln nicht nur das Verfahren beschrieben, sondern auch diverse Hilfsmittel vorgestellt.
(Danke für die Links an Robert.)
Simon Hengel
21.04.05
in Auch-wissen-mitreden
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atom
— Achim 2005-04-21 16:35 #