Dass ein Gesetz mit dem schönen Titel “Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs” es vor allem für die Elterngeldstellen einfacher macht, die Ansprüche zu ermitteln, nicht aber die Antragstellung für die Bezieher erleichtert, das ist ja eigentlich nicht wirklich erstaunlich.
Und auch nicht erstaunlich ist, dass das Gesetz zwar 2013 in Kraft tritt, es aber besonders und gerade für Selbstständige Mütter und Elternpaare besonders schwierig ist, herauszubekommen, was sich dadurch für Ihren Elterngeldbezug ergibt.
Gott sei Dank ist akademie.de-Autorin Ann Yacobi eine besonders hartnäckige Rechercheurin, wenn es um die komplizierten Einzelheiten des Sozialrechts geht. Und deshalb können Sie jetzt bei akademie.de genau nachlesen, was die Elterngeld-Reform ab 2013 für Selbstständige und auch für Angestellte bringt. Übrigens: Alles wichtige zum Elterngeldbezug für Eltern, deren Kind noch 2012 zur Welt kommt, steht da ebenfalls – ebenso wie zu Kindergeld und Mutterschaftgeld.
Ann Yacobi: "Selbstständig und schwanger: Kindergeld, Mutterschaftsgeld und Elterngeld für Selbstständige"
Simon Hengel
31.10.12
in Auch-wissen-mitreden
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