Kreative Urheber “verkaufen” normalerweise Nutzungsrechte an den von ihnen erstellten Werken – Fotos, Texte, Grafiken, Software etc. – an ihre Kunden. Was passiert mit diesen Nutzungsrechten, wenn der Kunde insolvent wird?
Wenn ein zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eine einmalige Zahlung vergeben wurde, ist der Fall relativ einfach. Das Nutzungsrecht gehört zur Insolvenzmasse und kann vom Insolvenzverwalter genau so verwertet werden wie das Büromobiliar, wenn sich jemand dafür findet.
Wenn aber ein unbeschränktes Nutzungsrecht für wiederholte Zahlungen (etwa eine Jahresgebühr) oder gegen ein nutzungsabhängiges Honorar (so wie die Bezahlung pro Download bei Stockfoto-Plattformen) vergeben wurde, und womöglich der jetzt insolvente Kunde auch noch das exklusive Nutzungsrecht hat, dann ist die Situation erstmal ärgerlich. Der Urheber bekommt keine Honorare mehr, der Kunde ist ja insolvent. Er hat aber trotzdem noch die Rechte vergeben und kann den Text, das Foto, die Software etc. nicht an jemand anders verkaufen. Und umgekehrt hat der Insolvenzverwalter sehr wohl die Möglichkeit, über Fortführung oder Nichterfüllung der Lizenzvereinbarung zu entscheiden.
Die rechtliche Situation rund um Urheberrecht und Insolvenz schildert Dr. Ellen Ulbricht:
"Urheberrecht und Insolvenz: Was passiert mit den Nutzungsrechten?"
Simon Hengel
19.10.12
in Auch-wissen-mitreden
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