Fangen wir vorne an: Die Tageszeitung “Welt” veröffentlichte vor einiger Zeit schon einen Beitrag darüber, wie die GEZ in Zukunft – sprich mit der Einführung des ab 2013 fälligen “Rundfunkbeitrags” – Daten über die Gebühren pardon Beitragszahler sammeln darf, damit dem öffentlich-rechtlichen Senderimperium auch ja kein Geld verloren geht.
Das hat den Verantwortlichen bei der GEZ offenbar nicht gefallen.
Nun ist die GEZ ja bislang schon wie kaum eine andere Institution in Deutschland dafür bekannt, sich besonders innig für bestehende und potenzielle “Kunden” zu interessieren – mißgünstige Seelen fühlen sich mitunter an Stalking erinnert. Daneben ist die GEZ aber auch für ihre besondere Auffassung von Öffentlichkeitsarbeit bekannt (wir haben selbst mal eine Abmahnung erhalten weil wir unliebsamerweise den Begiff “GEZ-Gebühr” verwendeten).
So ist es irgendwie nicht erstaunlich, dass die Welt, wie sie jetzt berichtete, Post vom Justiziar des SWR erhielt. Immerhin – keine Abmahnung. Gleichzeitig wurde bei der ARD ein “Faktencheck” ins Web gestellt, der die in der “Welt” angeblich verbreiteten Unwahrheiten (“Die Aufgabe der GEZ könnten auch die Finanzämter übernehmen.”) nun mit echt knallharten “Fakten” widerlegen will (“Eine effizientere Erhebung des Rundfunkbeitrags durch die Finanzämter ist nicht zu erwarten.”)
Nun ist die “Welt” aber widerborstig und will die durch ARD verordneten Fakten nicht so einfach hinnehmen. Statt dessen hat sie jetzt eine Gegenüberstellung der Stellungnahmen publiziert:
Dort wird erklärt, warum die Aussagen der usprünglichen Artikels eben doch nicht aus der Luft gegriffen waren. Nun, ein Fakt ist jedenfalls ganz offensichtlich: Wenn es um das Gebührenaufkommen geht, versteht man bei ARD & Co. keinen Spaß.
Wir aber auch nicht. Deshalb bleibt noch hinzuzufügen: Der “Rundfunkbeitrag” steht verfassungsrechtlich auf wackligen Beinen. Musterklagen laufen bereits. Wenn Sie von vornherein unter Vorbehalt zahlen, haben Sie gute Chancen, zuviel gezahltes Geld später zurückzubekommen. Ein Musterschreiben für den Vorbehalt finden Sie hier:
- akademie.de: "Musterbrief: GEZ-Rundfunkbeitrag unter Vorbehalt zahlen, Rückerstattungs-Anspruch sichern"
Simon Hengel
15.10.12
in Auch-wissen-mitreden
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