Bei der Sachpfändung tut sich was, denn ab 2013 greifen einige gesetzliche Änderungen.
Gläubiger können dann zum Beispiel den Gerichtsvollzieher damit beauftragen, “verzogene” Schuldner zu ermitteln, und die können dafür auch zum Beispiel Fahrzeughalter-Daten heranziehen. Der Gerichtsvollzieher kann mit den Schuldner eine Zahlungsvereinbarung treffen – und die Vollstreckungsgericht und Vermögensverzeichnisse sind auch zentralisiert.
Einen Überblick gibt Dr. Ellen Ulbricht:
"Effektivere Zwangsvollstreckung? Was sich 2013 bei der Sachpfändung ändert"
Simon Hengel
28.09.12
in Auch-wissen-mitreden
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