Der Rundfunkbeitrag der GEZ steht juristisch auf wackligen Beinen. Es wird jetzt schon gegen die neue Form der flächendeckenden Zwangsgebühr geklagt, und das ist erst der Anfang.
Wenn Sie Ihre Zahlungen an die GEZ ab 2013 unter Vorbehalt stellen, sichern Sie sich die Chance, im Fall des Erfolgs dieser Klagen die bis dahin bezahlten “Rundfunkbeiträge” zurückzuholen. Dafür haben wir einen – kostenlosen – Musterbrief bereitgestellt. Das Ausfüllen und Losschicken geht ganz einfach und kostet Sie vielleicht fünf oder zehn Minuten. Es kann Ihnen aber eine Menge Geld sparen.
Außerdem informiert Dietrich von Hase in dem neuen Ratgeber auch, wie Sie mit den Fragebögen umgehen sollten, die schon jetzt im Jahr 2012 verschickt werden. Der Datenhunger der öffentlich-rechtlichen Gebühreneintreiber hat nämlich eine gesetzliche Grundlage erhalten. Ein Beispiel: Wenn Sie ab 2013 die “Beitrags”-Zahlung abmelden, weil Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen, dann haben Sie der GEZ die Teilnehmernummer des Nachmieters mitzuteilen.
Wenn Sie nicht einfach nur zähneknirschend zahlen wollen, dann klicken Sie hier:
"Musterbrief zum GEZ-Rundfunkbeitrag – unter Vorbehalt zahlen, Rückerstattungs-Anspruch sichern"
Simon Hengel
13.09.12
in Auch-wissen-mitreden
Trackback
atom