Es gibt in beiden Fällen Rat und Hilfe:
- sowohl, wenn man bislang Kleinunternehmer war, keine Umsatzsteuer berechnet oder abgezogen hat und nun plötzlich mit dem Jahresumsatz über die Schwelle von 17.500 Euro kommt;
"Umsatzsteuerbefreit als Kleinunternehmer, aber Umsatzgrenze überschritten: Und nun?"
- aber auch für den Fall, dass der Jahresumsatz unter diesen Wert sinkt und man vor der Frage steht, ob und wie man zum Kleinunternehmer-Status zurückkommt und ob das überhaupt sinnvoll ist.
"Umsatzsteuer ade: Rückkehr zur Kleinunternehmer-Regelung"
Simon Hengel
17.08.12
in Auch-wissen-mitreden
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