Dass die Rundfunkgebühr, die man ja nicht GEZ-Gebühr nennen sollte, mit dem neuen Gebühreneinzugsmodell ab 2013 auch die Bezeichnung ändert, hat mit verwaltungsjuristischen Wortklaubereien zu tun:
Eine Gebühr kann nämlich nur für die Inanspruchnahme einer Leistung gefordert werden.
Für das Einfordern eines Beitrags reicht es, die Leistung bereitzustellen.
Deshalb haben wir dann ab nächstem Jahr einen Rundfunkbeitrag. Für alle.
Mehr als Feinheiten der Bezeichnung wird Sie wohl interessieren, was finanziell auf Sie zukommt. Was sich für Sie privat oder auch für Ihr Unternehmen ändert, steht in diesem neuen Beitrag:
"GEZ 2.0: Der neue Rundfunkbeitrag – Betriebsstättenabgabe und Haushaltsabgabe ab 2013"
Simon Hengel
10.08.12
in Auch-wissen-mitreden
Trackback
Kommentare
<<< "Schwächen nicht bekämpfen!" Erfolgreicher Kahlschlag: Die Gründungsförderung für Arbeitslose ist de facto beendet. >>>
atom