Als Belletristik-Autor/in freiberuflich selbstständig machen mit Gründungszuschuss: So geht's!
Wenn man arbeitslos ist, noch ausreichend Anspruch auf Arbeitlsosengeld I hat und sich selbstständig machen will, hat man einen Rechtsanspruch darauf, dabei mit dem Gründungszuschuss der Arbeitsagentur gefördert zu werden, falls ein tragfähiges Gründungskonzept vorlegt. Das gilt auch dann, wenn die gewählte Tätigkeit etwas ungewöhnlicher ist – zum Beispiel auch, wenn man historische Romane oder Liebesgeschichten schreiben und davon leben will.
Allerdings besteht der Rechtsanspruch nur noch bis zum Herbst, dann wird beim Förderprogramm der Arbeitsagentur aller Voraussicht nach heftig gekürzt. Wer die Chance nutzen will, vom Schreiben zu leben, sollte das bald tun!
Wie es geht, das hat Ines Böttger aufgeschrieben – und damit ihre eigenen Erfahrungen zu einer Anleitung für andere Autorinnen und Autoren verpackt, die hauptberuflich schreiben wollen. Sie selbst nutzte den Gründungszuschuss, um nach der Geburt ihrer Tochter endlich ihr Hobby zum Beruf zu machen, schreibt derzeit an ihrem ersten Krimi und veröffentlicht u. a. Kurzgeschichten.
Alle, die es ihr gleichtun wollen, finden hier jede Menge Tipps und Informationen:
Simon Hengel
29.06.11
in Geld-Zeit-Nerven-sparen
Trackback
Kommentare
<<< Probleme? Auf Knopfdruck lösen. Selbstständig, Mutter - und glücklich: Erfahrungen nach zwei Jahren Selbstständigkeit >>>
atom