Eigentlich eine schöne Idee: die Kosten für die Müllabfuhr als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen und deutlich weniger Steuern zahlen.
Klappt leider nicht, sagt das FG Köln. Zwar falle der Müll unverkennbar im Haushalt an, der “Schwerpunkt der Leistung der Müllabfuhr ist aber … die Verarbeitung bzw. die Lagerung des Mülls”.
Schade auch.
Wann sich der Steuerbonus um haushaltsnahe Dienstleistungen für Privathaushalte lohnt, erklären wir übrigens hier.
Florian Hinze
17.03.11
in Auch-wissen-mitreden
Trackback
Kommentare
<<< Das Badewannen-Sitzgefühl im Spiegel des Mietrechts Dienstleister-Stundensätze: So kalkulieren Sie realistisch >>>
atom