Wenn Selbstständige gepfändet werden, dann geschieht das natürlich nicht durch eine Gehaltspfändung, sondern – vor allem – durch die Pfändung der Honorar- und Vergütungsansprüche gegen Kunden und Auftraggeber.
Dass dabei dem Gepfändeten das Nötigste zum Leben bleibt und die Pfändunsggrenzen gewahrt werden, ist dabei natürlich nicht so leicht sicherzustellen wie bei einer Lohnpfändung. Selbstständige müssen sich durch einen Antrag bei Gericht davor schützen, dass ihnen der letzte Cent weggepfändet wird. Und das ist nicht das einzige Problem, vor dem sie stehen. Unter Umständen müssen sie auch noch den abzuführenden Betrag selbst ermitteln. Informationen dazu liefert Dr. Ellen Ulbricht:
"Die Pfändungsgrenze für Selbstständige"
Simon Hengel
10.09.12
in Auch-wissen-mitreden
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