Die neueste "Steuerbescheidseinspruchsstatistik" des Bundesfinanzministeriums belegt, dass fast 70 Prozent der 2009 aufgrund von Steuerbescheiden gegen das Finanzamt eingelegten Einsprüche im Wege der “Abhilfe” geregelt wurden. Das heisst, in all diesen Fällen hat das Finanzamt gleich mal nachgebessert, ohne langes Verfahren.
Es lohnt sich also, den Steuerbescheid, wenn er denn ins Haus flattert, eines genauen Blicks zu würdigen (erstaunlich viele fehlerhafte Bescheide beruhen auf reinen Erfassungs- und Flüchtigkeitsfehlern!) und umgehend Einspruch einzulegen, wenn da etwas nicht stimmt. Sogar wenn man selbst vergessen hat, etwa eigene Aufwendungen aufzulisten, können Sie das so noch “im Nachgang” regeln.
Wie Sie Einspruch einlegen und worauf Sie dabei achten sollten, erklärt Robert Chromow:
"Fehlerhafter Steuerbescheid? Legen Sie Einspruch beim Finanzamt ein!"
Simon Hengel
20.07.10
in Geld-Zeit-Nerven-sparen
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