Technisch stehen der Direktwerbung viele Wege offen. Rechtlich ist das aber ganz anders: Wer Kunden ansprechen will und nicht vorab klärt, ob das im konkreten Fall auch erlaubt ist, muss mit teurem Ärger rechnen.
Die Rechtslage ist einigermaßen kompliziert. Wollen Sie sich an einem kleinen Test versuchen?
Welche der folgenden Behauptungen treffen zu?a. Wenn Sie E-Mail-Adressen von einem Adresshändler kaufen, müssen Sie vor der Werbeaktion für jede Adresse selbst noch einmal überprüfen, ob der Empfänger eingewilligt hat, Werbebotschaften zu erhalten.
b. Das gilt dann nicht, wenn die E-Mail-Adresse zu einem Unternehmen gehört.
c. Wenn Sie in einem Registrierungsformular etwa für Ihr Forum auch die Option anbieten, Newsletterabonnent zu werden, dann darf dieses Kästchen nicht schon standardmäßig angehakt sein
d. Wenn Kunden zur Abwicklung eines Einkaufs ihre Mobil-Nummer angeben, dürfen Sie Ihnen deshalb noch lange nicht SMS-Hinweise auf ähnliche Angebote schicken.
e. Dagegen reicht es für einen Kaltaquise-Versuch per Telefon bei einem Selbstständigen, dass Sie mutmaßlich von dessen Interesse an Ihrem Angebot ausgehen können.
Wenn Sie Klarheit in diesen und vielen ähnlichen Fragen wollen – Auskunft gibt Ann Yacobi:
(a. richtig, b. falsch, c. richtig,. d. falsch, e. richtig)
Simon Hengel
20.07.10
in Auch-wissen-mitreden
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