Stellt Ihr Nachbar Gartenzwerge mit emporgerecktem Mittelfinger oder nacktem Hinterteil in seinen Garten, dann haben Sie, wenn Sie sich dadurch gestört und beleidigt fühlen, Anspruch auf Entfernung derselben. Dieses Urteil hat das Amtsgericht Grünstadt gefällt – mehr dazu findet sich bei “Kostenlose-Urteile.de”:
Übrigens gibt es bei Kostenlose-Urteile.de neben Kuriosa auch viele Entscheidungen, über die Bescheid zu wissen durchaus nützlich ist. Wer sich auf dem Laufenden halten will, kann dem Twitterfeed der Seite folgen.
(gefunden bei Peer Wandiger)
Simon Hengel
15.07.10
in Surfen-Staunen-Zeit-totschlagen
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