Wenn Sie immer wieder mal Aufträge oder auch Unteraufträge an Texter, Journalisten, Designer, Fotografen etc. vergeben, etwa weil Sie Ihre Broschüren und Pressemitteilungen “outsourcen”, dann müssen Sie auch KSK-Abgaben bezahlen – die Meldepflicht endet zu Ende des Monats.
Mehr dazu steht im Beitrag "Künstlersozialabgabe aus Auftraggebersicht: Abgabepflicht und Berechnung"
Simon Hengel
15.03.10
in Auch-wissen-mitreden
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Kommentare
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