Wenn Sie “Dienste leisten”, sollten Sie sich darauf einstellen, dass Sie gegenüber potenziellen Geschäftskunden voraussichtlich ab Mai neue Auskunfts- und Informationspflichten haben.
Der Umfang der Pflichtangaben ist im Großen und Ganzen nicht problematisch, wenn man von einigen Aspekten absieht wie der Pflicht, auf Anfrage hin über Kooperationen und Partnerschaften mit anderen Dienstleistern Bescheid erteilen zu müssen, wenn sich daraus ein Interessenskonflikt ergeben könnte (Wer ist schon gern verpflichtet, dem dem Interessenten A die Geschäftsbeziehung zu den Unternehmen B und C nennen zu müssen?)
Schlimmer ist, dass hinsichtlich der Impressumsangaben, Pflichtangaben und Informationsvorschriften auf Papier und in elektronischen Medien, gegenüber Unternehmenskunden und Verbrauchern, für Kleinunternehmer, Freelancer, Gewerbetreibende, Kaufleute oder Kapitalgesellschaften wieder einmal alle möglichen unterschiedlichen Rechtsvorschriften (durcheinander-)greifen … Von “mehr Transparenz” kann da – zumindest aus Sicht der Betroffenen – nun wirklich keine Rede sein.
Die Vorschriften der “DL-InfoV”, ihre Folgen und ihren momentanten Status auf dem Weg zum geltenden Recht hat Robert Chromow zusammengefasst:
Simon Hengel
5.03.10
in Auch-wissen-mitreden
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