Spannende Frage: Muss ein Mitarbeiter, der das Unternehmen verlässt, seinem ehemaligen Arbeitgeber Zugang zu seinem Xing-, Twitter-, Web.2null-sonstwas-Konto geben, damit dieser die Geschäftskontakte “weiterführen” kann?
Die Antwort, wie immer: Es kommt ganz darauf an … In jedem Fall sinnvoll erscheint eine vertragliche Regelung.
Mehr zu den Details hier: Pflicht zur Herausgabe des XING Accounts bei Arbeitsplatzwechsel?
Florian Hinze
22.01.10
in Auch-wissen-mitreden
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