Es war lange ärgerlich und lebensfremd, aber eben für die Betroffenen nicht zu ändern, dass es für Selbstständige teuer war, an eine beruflich veranlasste Reise einige private Tage dranzuhängen, weil das die gesamte Absetzbarkeit der Reisekosten in Frage stellte.
Das ist jetzt durch ein höchstinstanzliches Urteil endlich vorbei: Jetzt kann man die beruflichen Kosten bei gemischten Reisen anteilig absetzen. Und aus dem Urteil ergibt sich noch mehr – denn private und berufliche Zwecke mischen sich ja nicht nur auf Reisen.
Robert Chromow schreibt mehr dazu:
Simon Hengel
21.01.10
in Auch-wissen-mitreden
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