Eltern, die mit einer Betriebsrente für das Alter vorsorgen, werden beim Elterngeld benachteiligt: Umgewandeltes Gehalt zählt bei der Elterngeld-Berechnung nämlich nicht mit, weil es steuerfrei ist und damit nicht zum Brutooeinkommen im Sinne des Elterngeldgesetzes gehört.
Mehr zu speziell dieser Frage, aber auch allgemein zu dem, was Sie als Schwangere erwarten können an finanzieller Untestützung, steht im Beitrag von Ann Yacobi:
"Selbstständig und schwanger: Kindergeld, Mutterschaftsgeld und Elterngeld für Selbstständige"
Simon Hengel
18.01.10
in Geld-Zeit-Nerven-sparen
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Kommentare
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atom
Der Bericht ist sehr interessant. Danke für den Post. Will mich gerade Selbstständig machen und da gibt es soo viel zu beachten.
— Hila 2010-01-20 12:41 #
Ich würde nicht immer zur Betriebsrente raten, denn oftmals ist diese in Gefahr!
Miriam, http://www.geldanlagen-fest.de
— Miriam 2010-03-04 15:51 #
Liebe Miriam,
da Sie Ihre Website promoten: Dort gibt es zwar ein “Impressum”, dem fehlen aber die vorgeschriebenen Angaben: der Name einer Person, eine ladefähige Adresse, Angaben zur Rechtsform des Betreibers, die USt-Id … eine Finanzseite, die mit solchen Angaben spart, wirkt nicht sehr vertrauenswürdig, wenn ich das sagen darf.
beste Grüße
Simon
— Simon 2010-03-05 09:48 #