Als Laie bringt einen juristische Logik oft zum Staunen. So zum Beispiel über die Klausel in einem (englischsprachigen, weil US-) Mietvertrag: "§ 45 End of the world" regelt die Auswirkungen, die das Ende der Welt aus das Rechtsgeschäft zwischen Mieter und Vermieter hat, wenn es denn eintritt. Dokumentiert ist das Ganze bei EmailsFromCrazyPeople.com, einer Website, die ihren Namen nicht zu Unrecht trägt. Wenn ich es richtig verstehe, darf der Vermieter im Falle des Weltuntergangs die ausstehenden Mietbeträge vorzeitig einziehen.
Nicht ganz von demselben Unterhaltungswert, dafür aber deutlich praxisorientierter sind die – für Rechtslaien geschriebenen – Ausführungen von Rechtsanwalt Alexander H. Engelhardt: "Englischsprachige Verträge richtig lesen und gestalten"
Simon Hengel
24.11.09
in Surfen-Staunen-Zeit-totschlagen
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