Wer als Selbstständige/r freiwillig gesetzlich krankenversichert ist, durfte dank Gesundheitsreform in Sachen Krankengeld beträchtliches Hin und Her erleben:
Erst fiel die Möglichkeit, sich zum Normaltarif Krankengeld-Anprüche für den Krankheitsfall zu sichern, ganz weg. Selbstständige mussten also aufs Krankengeld verzichten oder Wahltarife abschließen. Dann wurde diese “Normaltarif”-Variante doch wieder eingeräumt. Damit waren aber die zwischenzeitlich abgeschlossenen “alten” Wahltarife hinfällig.
Jetzt gibt es für freiwillig Versicherte also die Wahl zwischen “neuen” Wahltarifen oder der Möglicheit des “normalen” Krankengeld-Tarifs und übrigens auch die Variante, beides zu kombinieren. Und außerdem gibt es natürlich noch das Angebot privater Krankentagegeld-Versicherungen, oder man kann ja auch ganz auf diese Absicherung verzichten.
Dazu kommt, dass jede Menge falscher Informationen herumgeistern: Oft wird empfohlen, Krankengeld-Wahltarif und Krankenversicherung bei verschiedenen Kassen abzuschließen – darauf lassen sich die Krankenversicherungen aber gar nicht ein.
Die wiederum haben in vielen Fällen versäumt, die inzwischen veralteten Wahltarif-Informationen von ihren Websites zu nehmen, dort wird oft noch munter der Stand der ersten Jahreshälfte 09 verkündet.
Wenn Sie bei so viel Chaos gern mal einen klaren Überblick hätten, dann kann Ihnen jedoch geholfen werden, und zwar von Ann Yacobi auf akademie.de:
Simon Hengel
19.11.09
in Auch-wissen-mitreden
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