P-Konto: beschlossene Sache
Es kommt wirklich: das sogenannte “P-Konto” (Pfändungsschutzkonto).
Am 1. Juli 2010 wird das vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossene Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes in Kraft treten.
Dabei wird ein Pfändungsschutzkonto (“P-Konto”) eingeführt, auf dem ein Sockel-Betrag entsprechend der Pfändungstabelle (§ 850c ZPO) vor Pfändungen geschützt ist, unabhängig davon, woher diese Einkünfte stammen. Das heißt:
Der Kontopfändungsschutz gilt zukünftig auch für Selbstständige!
Analog zur Pfändung von Arbeitseinkommen wird der vor Pfändung geschützte Betrag je nach Anzahl der Personen, für die Unterhalt zu leisten ist, erhöht.
Beiträge auf akademie.de:
Was tun bei tatsächlicher Kontenpfändung?
Girokonto: Was tun bei Kündigung oder Verweigerung durch die Bank?
Brian E. Janßen
21.07.09
in Auch-wissen-mitreden
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