Wie der Tagesspiegel berichtet kam es bei einer Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht Berlin gestern zu einer Kundgebung: Die Demonstranten solidarisierten sich mit einer Kassiererin, der die Einzelhandelskette Kaiser’s wegen des Verdachts auf Unterschlagung von Pfandbons im Wert von 1 Euro 30 gekündigt hatte.
Dass Arbeitgeber einem Arbeitnehmer auch dann kündigen dürfen, wenn diese nur geringe Werte im Betrieb stehlen, und dass im Fall von Diebstahl der begründete Verdacht zur Kündigung reicht und der Beweis noch gar nicht erbracht werden muss, ruft immer wieder Überraschung bei Betroffenen hervor. Es ist aber tatsächlich so:
“Ist ein strafbares oder sonst in anderer Weise vertragswidriges Verhalten nicht erwiesen, aber dennoch die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar, dann kann das Arbeitsverhältnis durch eine Verdachtskündigung beendet werden. Es reicht also vollkommen, wenn Sie aufgrund objektiver Tatsachen davon ausgehen können, dass der Mitarbeiter die Tat begangen hat.”
Umgekehrt haben Chefs beim Verdacht, dass Mitarbeiter stehlen, keineswegs völlig freie Hand. Falsches oder voreiliges Vorgehen kann schnell dazu führen, dass der Mitarbeiter später gute Karten vor dem Arbeitsgericht hat, etwa dann, wenn keine fristgerechte schriftliche Kündigung “nachgeschoben” wird, oder die Aufklärungsmaßnahmen im Betrieb rechtswidrig waren und die dadurch erhobenen Beweise deshalb vor Gericht nicht verwerten werden können.
Mehr zur rechtlichen Situation im Fall von stehlenden Angestellten hat Ellen Ulbricht in einem Leitfaden zusammengefasst (aus dem auch das Zitat oben stammt):
Simon Hengel
28.01.09
in Auch-wissen-mitreden
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Kommentare
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atom
Das Landesarbeitsgericht Berlin hat die Kündigung der Kassiererin heute bestätigt: Kündigung der Kassiererin wegen Verwendung von Leergutbons zum eigenen Vorteil war rechtens
— Brian E. Janßen 2009-02-24 12:00 #