Aus einem Artikel bei e-recht24.de (Rechtsanwalt Sören Siebert), in dem über ein öffentliches Expertengespräch berichtet wurde, dass der Bundestags-Unterausschuss “Neue Medien” veranstaltet hat. Thema: Die geplanten digitalen Expansionspläne der Öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.
Zitat: “Im vergangenen Monat hatte das Online-Angebot Akademie.de eine Abmahnung erhalten , da der Sender auf die oben dargestellte Regelung im Rundfunkgebührenstaatsvertrag hinsichtlich der Rundfunkgebühr für “neuartige Empfangsgeräte” hingewiesen hatte. Der SWR hatte sich, nach Medienberichten, in seinem geltend gemachten Unterlassungsanspruch darauf berufen, dass es “nicht möglich” sei, zu der gesetzlichen Regelung “eine andere Rechtsauffassung zu vertreten” als die GEZ. Deswegen stelle diese Aussage eine falsche Tatsachenbehauptung dar. Die Bundesregierung hat nun jedoch ebenfalls den Standpunkt von Akademie.de vertreten. Ob der SWR jetzt der Bundesregierung eine Abmahnung zukommen lässt?”
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Simon Hengel
15.10.07
in akademiede-ueber-akademiede
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