Trinkgeld beim Geschäftsessen
12.02.07
Das Trinkgeld, das Sie beim Geschäftsessen der Bedienung geben, steht nicht auf der Rechnung. Was viele nicht wissen: Sie können es trotzdem mit von der Steuer absetzen – darauf weist Gerhard Schoolmann hin: Es muss schlicht extra quittiert werden.
Übrigens steht das auch im akademie.de-Beitrag "Bewirtungskosten: So beteiligen Sie das Finanzamt am Geschäftsessen". Dort finden Sie auch alles andere, was Sie wissen müssen, um geschäftliche Bewirtungskosten soweit möglich von der Steuer abzusetzen.
Simon Hengel
12.02.07
in Geld-Zeit-Nerven-sparen
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