Eine erste Serie von Abmahnungen, die die die Formvorschriften für E-Mails zum Gegenstand haben, ist nach einer Meldung von Heise.de mittlerweile erfolgt. Allerdings ist sehr fraglich, ob die juristische Basis für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung fehlender Pflichtangaben in geschäftlichen Briefen und E-Mails überhaupt gegeben ist – genaueres dazu steht, samt Musterurteilen, im Weblog des Juristischen Internetprojekts der Uni Saarbrücken: LAWgical: “Das ist die perfekte Abmahnwelle”.
Wie die Formvorschriften für geschäftliche E-Mails aussehen und wer sich daran halten muss, steht im akademie.de-Beitrag
"Jetzt wird’s ernst: Gesetzliche Formvorschriften für geschäftliche E-Mails"
(via Shopanbieter.de)
Simon Hengel
5.02.07
in Auch-wissen-mitreden
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