Aufgeblasene Versandkosten um so bei einem billigen Preis etwas über diesen Weg zu verdienen, das ist bei Ebay, nunja, durchaus schonmal vorgekommen. Um nicht zu sagen: längst üblich.
Wer in der Nähe des Verkäufers wohnt, kann in so einen Fall aber auch einfach dort vorbeifahren und die Ware abholen. Das wurde jetzt sogar durch ein Urteil bestätigt, wie Heise berichtet. Das ist zwar nur von einem Amtsgericht (Koblenz) – aber immerhin.
Simon Hengel
18.12.06
in Geld-Zeit-Nerven-sparen
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