Sind Sie ein/e ganz Schlimme/r, liebe/r Leser/in? Machen Sie großen lauten bunten Elektronikketten unbotmäßig einfach Konkurrenz? Verkaufen Sie DVD-Player mit falsch gesetzen Bindestrichen? Oder Testsieger-Produkte ohne ausführliche bibliographischen Testheft-Quellenhinweise?
Wenn Herr Steinhöfel Ihnen auf die von der der gestrigen Sonntags-FAZ beschriebene Art und Weise schreiben sollte, dann brauchen Sie einen Anwalt.
Wenn Sie aber nur generell mit der Möglichkeit rechnen müssen, mal in das Visier von Wegelagerern mit Kammer-Zulassung zu geraten und von denen auf dem Wege des Gegenstandswerts-Gigantismus bzw. der brutalstmöglichen Kostennoten-Formulierung weichgeklopft werden zu sollen, dann sollten Sie sich zur inneren Abhärtung bei Gelegenheit eine Grunddosis Abmahnwissen gönnen. Zum Beispiel bei uns, in der Themenmappe Abmahnung und Haftung – da finden Sie einen “Abmahn-Grundkurs”, Tipps für Ebay-Anbieter, Grundlagen-Wissen zu Ideenklau und zu Shop-AGB und vieles mehr.
Falls Ihnen der Sinn nach Höherem steht, können Sie sich aber auch mal darüber informieren, wie es ist, von einem leibhaftigen Minister abgemahnt zu werden. Und ansonsten sind Jutta Rosenbachs Abmahnwelle oder die Forenabmahnungen.de immer gute Anlaufstellen.
Und wir wollen diesem Posting noch ein Zitat der FAZ zum Media-Markt hintanstellen: “Mit dem größten Werbeetat der Republik hatte Media-Saturn dem Volk eingeimpft, die günstigste Adresse für Kaffeemaschinen, Kühlschränke und Computer zu sein. Dieser Mythos jedoch wankt, nach diversen Berichten über den “Tiefpreis-Bluff”. Zudem sei die Qualität der Beratung nur “ausreichend”, kritisiert die Stiftung Warentest.” Wer nicht blöd ist, sollte den Anbieter vor einem Kauf sorgsam auswählen und auch einen Blick auf dessen allgemeines Geschäftsgebahren werfen. Nicht wahr, Herr Steinhöfel?
Nachtrag (7.11.): Einen wunderschönen Beitrag zum Thema gibt es bei der “Welt” ("Warum Steinhöfel recht hat", gefunden bei ConnectedMarketing). Zitat: “was soll ich von Online-Händlern halten, die ihre Preisangaben nicht korrekt machen, Versandkosten zunächst ungenau und zu niedrig ansetzen, oder – wie in der “Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung” online zitiert – auf Testergebnisse verweisen, ohne die Quellen solcher Daten zu nennen? Das ist nicht in Ordnung, daran ändern auch Verweise auf seltsame Darstellungen in Preis-Suchmaschinen, die man nicht beeinflussen kann und auf Unwissenheit kleiner Online-Händler nichts.” Soweit, so richtig – Verbraucherschutzverstöße sind kein Kavaliersdelikt. Aber auch kein Mittel zur Marktbereinigung zum eigenen Vorteil. In der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung stand nämlich auch der Gegenstandswert in der Abmahnung für einen falsch gesetzten Gedankenstrich: 51.000 Euro. Wie heisst es bei der Welt-Gemeinde weiter? Man glaube, dass Steinhöfel so “den Markt im Auftrag von Media-Markt aufräumen und dabei noch gutes Geld verdienen” kann.
In der Tat.
Simon Hengel
6.11.06
in Auch-wissen-mitreden
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